Ist Ihre Website 2025 noch gesetzeskonform?
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) – betrifft es auch Sie?
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Wer nicht reagiert, riskiert rechtliche Konsequenzen und Imageverlust.
Das neue BFSG verpflichtet viele Unternehmen ab dem 28.06.2025 zur barrierefreien Gestaltung ihrer Websites, Apps und Online-Dienste. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert Bußgelder, Abmahnungen und verlorenes Vertrauen bei Kundinnen und Kunden.
Warum Sie handen sollten:
Gesetzlich vorgeschrieben ab dem 28.06.2025
Gilt für Online-Shops, Kundenportale, Buchungssysteme u. v. m.
Verstöße können zu hohen Kosten führen
BFSG-Quick-Check
Betrifft mich das Gesetz?
Erhalten Sie mit wenigen Klicks eine Einschätzung, ob Ihr Unternehmen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit verpflichtet ist.
Häufige Fragen
Zum Thema digitale Barrierefreiheit
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht und verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act. Das BFSG wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft.
Was ist die WCAG?
WCAG steht für „Web Content Accessibility Guidelines“ und stellt eine Sammlung von Richtlinien, Prinzipien und Kriterien dar, mit denen sich überprüfen lässt, ob eine Website, Webanwendung oder App barrierefrei ist.
Die Erfolgskriterien sind in drei Stufen aufgeteilt. Von A (niedrigste Stufe) bis AAA (höchste Stufe).
Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28. Juni 2025 für private Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören zum Beispiel:
Online-Shops und Buchungsportale
Apps oder Webanwendungen mit Interaktions- oder Zahlungsfunktion
Kundenportale, Login-Bereiche, digitale Verträge
Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten, Check-in-Geräte)
Verpflichtet sind alle Unternehmen, die:
mehr als 9 Mitarbeitende beschäftigen und
einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme über 2 Mio. € haben
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, sofern sie beides unterschreiten und keine besonders regulierten Dienstleistungen anbieten (z. B. im Bereich Finanzen, Gesundheit oder Telekommunikation).
Ab wann gilt das BFSG?
Der Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025. Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden und Produkte, die nach diesem Datum in den Verkehr gebracht werden, müssen barrierefrei sein.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Dienste für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu zählen z. B. die Bedienbarkeit mit der Tastatur, lesbare Schriftgrößen, Alternativtexte für Bilder und die Kompatibilität mit Screenreadern.
Was passiert, wenn ich das BFSG ingnoriere?
Unternehmen, die unter das BFSG fallen und ihre digitalen Angebote nicht barrierefrei gestalten, riskieren:
Bußgelder durch Aufsichtsbehörden
Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände
Vertrauensverlust bei Kund:innen
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Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die konkrete rechtliche Einordnung sollte durch eine juristische Fachstelle erfolgen.