Sind Ihre digitalen Inhalte bereit für alle Menschen – oder nur für manche? Diese Frage wird ab 2025 mehr denn je über die Zukunft Ihrer Website entscheiden. Denn mit den neuen gesetzlichen Vorgaben wird die Barrierefreiheit für Webseiten zur Pflicht – und Unternehmen, die ihre Internetseite barrierefrei gestalten, sind klar im Vorteil.
Was versteht man unter einer barrierefreien Webseite?
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen sie uneingeschränkt nutzen können. Dazu gehört, dass Texte verständlich geschrieben, Bilder mit Alternativtexten versehen und Navigationselemente auch per Tastatur erreichbar sind. Auch kontrastreiche Farbgestaltung oder Vorlesefunktionen gehören dazu.
Die Merkmale einer barrierefreien Website orientieren sich an internationalen Standards (WCAG) und nationalen Vorschriften. Das Ziel: Ein Internet, das allen Menschen offensteht – unabhängig von Beeinträchtigungen.
Barrierefreie Webseiten: die gesetzlichen Anforderungen
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden barrierefreie Webseiten ab 2025 verpflichtend – auch für viele privatwirtschaftliche Unternehmen. Bisher galt die Pflicht nur für den öffentlichen Sektor. Das hat sich geändert: Seit dem 28. Juni 2025 müssen zahlreiche Websites und Apps barrierefrei zugänglich sein.
Was heißt das konkret? Unternehmen müssen ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen, Schwachstellen identifizieren und an den gesetzlichen Rahmen anpassen. Das betrifft nicht nur neue Projekte – auch bestehende Seiten brauchen ein barrierefreies Design. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Warum barrierefreie Internetseiten wichtig sind
Die Frage nach der Barrierefreiheit im Web ist keine reine Pflichtübung. Es geht um echte Teilhabe: Rund 8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Für sie kann eine barrierefreie Homepage der entscheidende Zugang zu Informationen, Produkten oder Dienstleistungen sein.
Auch der öffentliche Sektor steht in der Verantwortung: Ämter, Behörden, Bildungseinrichtungen oder kommunale Webseiten müssen schon länger barrierefrei sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass wirklich alle Bürger Zugang zu wichtigen Informationen und Services haben.
Unternehmen, die ihre Internetseite barrierefrei gestalten, stärken ihre Markenwahrnehmung, erreichen neue Zielgruppen und verbessern ganz nebenbei ihre SEO-Werte. Google belohnt barrierefreies Webdesign, weil es Inhalte besser strukturierbar macht. Zudem vermeiden Sie rechtliche Risiken – und heben sich positiv vom Wettbewerb ab.
Die Barrierefreiheitspflicht und ihre Auswirkungen
Unternehmen, die 2025 ihre Website nicht barrierefrei anbieten, müssen mit Abmahnungen, Bußgeldern und Klagen rechnen. Das Thema gewinnt auch bei Verbraucherschützern und Interessenverbänden an Aufmerksamkeit.
Gleichzeitig verändert sich das Internet: Immer mehr Seiten setzen auf barrierefreies Design und schaffen so Standards, die Nutzer erwarten. Wer hier nicht Schritt hält, riskiert, an Sichtbarkeit und Vertrauen einzubüßen. Immer öfter gilt eine barrierefreie Website dabei schlicht als Standard, mit dem viele künftig rechnen.
Ein barrierefreies Webdesign kann für eine bessere Usability für alle Nutzer sorgen – auch ohne Einschränkungen. Logische Strukturen, klare Texte und gut erreichbare Inhalte verbessern nicht nur die User Experience, sondern wirken sich auch positiv auf Google SEO aus.
Fallen Sie unter die Pflicht einer barrierefreien Homepage?
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Wer nicht reagiert, riskiert rechtliche Konsequenzen und Imageverlust.
Nicht jedes Unternehmen ist automatisch betroffen – doch viele sind es, ohne es zu wissen. Ob Sie unter die gesetzlichen Vorgaben fallen, hängt von Branche, Art der Nutzung und den angebotenen Dienstleistungen ab.
Seit dem 28.06.2025 schreibt das neue BFSG vielen Unternehmen vor, ihre Websites, Apps und Online-Dienste barrierefrei zu gestalten. Wer sich nicht rechtzeitig darauf einstellt, muss mit Abmahnungen, Bußgeldern und Vertrauensverlust rechnen.