Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird Barrierefreiheit seit dem 28. Juni 2025 auch für viele privatwirtschaftliche Unternehmen verbindlich. Bislang mussten vor allem öffentliche Einrichtungen sicherstellen, dass ihre Websites, Apps und digitalen Angebote barrierefrei zugänglich sind – künftig gilt das deutlich umfassender.
Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das BFSG für Unternehmen bedeutet
Grundsätzlich betrifft die neue Pflicht alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die im BFSG geregelt sind. Dazu zählen zum Beispiel Online-Shops, Banken, Versicherungen, Mobilitätsanbieter, Ticket- und Buchungsplattformen oder auch Streamingdienste. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen die uneingeschränkte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen.
Für Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro gibt es oft Ausnahmen – dennoch sollten auch kleinere Anbieter genau prüfen, ob sie tatsächlich nicht unter die Regelung fallen. Gerade bei Mischformen oder speziellen Dienstleistungen kann eine fachliche Prüfung sinnvoll sein.
So setzen Sie Barrierefreiheit richtig um – und profitieren davon
Unternehmen, die betroffen sind, müssen ihre bestehenden Websites und Apps auf Barrierefreiheit analysieren. Dabei geht es um technische, gestalterische und inhaltliche Anforderungen: Texte müssen verständlich sein, Bilder brauchen Alternativtexte, die Navigation soll klar strukturiert sein, Farben müssen kontrastreich gewählt werden und Formulare sollen auch mit Assistenztechnologien gut nutzbar sein.
Neben neuen Projekten müssen auch bestehende Websites überarbeitet werden. Barrierefreiheit ist keine einmalige Maßnahme, sondern erfordert regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen. Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen: Abmahnungen, Bußgelder oder Klagen sind möglich – zusätzlich kann mangelnde Barrierefreiheit auch das Vertrauen der Kundschaft beschädigen und potenzielle Nutzer ausschließen.
Unternehmen, die rechtzeitig handeln, profitieren doppelt: Sie erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern verbessern auch ihre Reichweite, Usability und Auffindbarkeit in Suchmaschinen.
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